Der Abmahnwahn von StudiVZ – Klonen Soll Sich Nicht Lohnen
Freitag, 08 August, 2008
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Die Abmahnwelle der Holtzbrinck Verlagsgruppe scheint kein Ende nehmen zu wollen. Laut eines aktuellen Berichtes des Webstandards geriet, nach diversen anderen kleinen Privatseiten, jüngst BoerseVZ ins Visier. Es bleibt abzuwarten ob die eingebrachte Gegenklage des BoerseVZ Geschäftsführers Ralf Müller von Erfolg gekrönt sein wird.
Meiner Ansicht nach kann es nicht sein dass ein rechtlicher Anspruch auf das Kürzel VZ erhoben wird. Schließlich ist lediglich der Markenname “StudiVZ” geschützt, dies begründet mm. keinen Schutz auf die Buchstaben V und Z.
Erwähnenswert ist zudem dass vorwiegend kleine Webseitenbetreiber mit einer Art “C&D Letter” abgemahnt wurden, jedoch “größere Kaliber” wie die Gelben Seiten offenbar nichts erhielten.
Das Internet wäre, meiner Meinung zufolge, durch ein Präzedenzurteil zur Kausa auf jeden Fall wieder ein Stück freier, weswegen zu hoffen bleibt dass dem Spuk bald ein Ende bereitet wird.
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Hallo zusammen,
ich kann diese Werbung via Gerichtsverfahren langsam nicht mehr haben. Ist doch Sonnenklar, dass BVZ gerade damit die Werbetrommel rührt. Ich hab mich bei vielen dieser Aktien- und Börsenportale angemeldet und einer der Vorreiter in der Beziehung war http://www.sharewise.com . Die wurden mittlerweile von x-Seiten kopiert und sind trotzdem immernoch am innovativsten und transparentesten. Ich würde mich jedenfalls erstmal in den Seiten umsehen, bevor ich überall meine Daten hinterlasse und mich 10mal anmelden muss.
viele Grüße
M. Merle
Hallo und danke für deinen Eintrag,
ich bezweifle dass die Intention lediglich darin liegt mit dem Einbringen der Klage die “Werbetrommel zu rühren”. Wie du vielleicht weißt wurden bislang zum größten Teil kleine private und nicht kommerzielle Projekte, wie zum Beispiel ErstiVZ, eine Webseite mit dem Ziel Erstsemestrigen einen Wegweiser ins zukünftige Studium zu bieten, abgemahnt. Nun hat es mit BVZ wohl erstmals eine größere Seite erwischt.
Diese Rechtslücke sollte alsbald durch ein Gericht geschlossen werden, wie auch immer es nun ausgehen mag. Der derzeitige Zustand ist einfach nicht tragbar.
Gruß
E. Steiner