Gedanken: Lidl Mitarbeiter erachten Betriebsrat als unnütz
22. September 2008 von Eric

Vor Kurzem bin ich auf die Homepage “Wir Arbeiten Gern Bei Lidl” gestossen. Dabei handelt es sich wohl um einen Zusammenschluss von Lidl Mitarbeitern, welche für ihren Arbeitgeber Unterschriftenaktionen und Ähnliches starten, um ihre Vorliebe für das Unternehmen zu demonstrieren.
So weit so gut. Unter “Unsere Botschaft” findet sich aber unter anderem folgender Passus:
Immer wieder werden Stimmen laut, die meinen, wir bräuchten dringend einen Betriebsrat, der sich für unser Wohlergehen einsetzt und dass Lidl die Wahl von Betriebsräten in den Filialen systematisch verhindert!
Für wie dumm halten uns eigentlich alle – dass wir uns einschüchtern und unter Druck setzen lassen und uns nicht trauen, einen Betriebsrat zu gründen??? Wer einen Betriebsrat für notwendig erachtet, kann jederzeit einen Betriebsrat wählen. Wir brauchen und wollen aber keinen Betriebsrat, weil wir direkt mit unserem Arbeitgeber kommunizieren können und dieser nach seinen Möglichkeiten auf unsere Wünsche eingeht. Was könnte uns denn ein Betriebsrat geben, was wir nicht auch ohne ihn bekommen? Nichts!
Ich kann zwar wenig zur rechtlichen Situation in Deutschland sagen, in Österreich ist es aber schon so dass ein Fehlen des Betriebsrates im Allgemeinen signifikante Nachteile bei der Lösung von Arbeitsverhältnissen, bei der Versetzung und im Sinne von Betriebsvereinbarungen mit sich bringt:
Kündigungen können nicht durch einen nicht existenten Betriebsrat angefochten werden. Zwar existiert immerhin noch das Recht Kündigungen und Entlassungen binnen einer Woche selbst beim ArbVG anzufechten (vgl. §107 ArbVG), allerdings wird ein Sozialvergleich nicht ins Treffen geführt werden können. (vgl. §105 (4) Satz 4 ArbVG). Würde ein Betriebsrat existieren, und dieser der Kündigung ausdrücklich widersprechen, würde sich die Anfechtungsfrist zumindest auf 2 Wochen erhöhen, wenn man davon ausgeht dass nicht der BR selbst, sondern der Arbeitnehmer sein Anliegen vor das ArbVG bringt. Man verliert hier also einerseits das Recht einen Sozialvergleichs gemäß §105 (3) Z2 ArbVG, andererseits verkürzt sich die Anfechtungsfrist bei einer Kündigung um eine ganze Woche.
Einen weiteren Nachteil gibt es auch bei den Versetzungen. Wenn die Versetzung dauerhaft ist (also mehr als bloß 13 Wochen), bedarf es grundsätzlich eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates. (Informations- und Beratungsrecht). (vgl. §101 ArbVG) Existiert jedoch kein Betriebsrat, so gibt es auf dieser Ebene auch keinen Schutz.
Weiters sind ohne Betriebsrat keine Betriebsvereinbarungen möglich.
Aus dieser, meiner laienhaften, Sicht betrachtet mutet die Aussage der Lidl Mitarbeiter für mich ein klein wenig befremdlich an. Vielleicht übersehe ich aber auch nur wichtige Details, ich habe nunmal nie bei Lidl gearbeitet.

Ein Betriebsrat klingt gut aber wir wissen doch alle das die Betriebsräte in meisten Fällen von den Arbeitgebern gekauft werden.
Was soll ich mit einem Betriebsrat, der handelt immer versteckt oder
nicht gleich sichtbar im Sinne des Arbeitgebers
Woher die pauschale Vermutung, daß sich alle Betriebsräte kaufen lassen?
Einen Teufel würde ich tun und mir einen Vorteil gegenüber den Leuten zu verschaffen, für die ich den Mund aufmache und für die ich etwas erreichen will.
Es gibt sicherlich Ausnahmen, wie z.B. bei VW – aber jeder kann sich die Leute, die ihn vertreten sollen, vorher anschauen. In einem persönlichen Gespräch merkt man sehr schnell, wie jemand “tickt” und ob er für gewisse Themen “brennt” oder nicht.
Ich denke auch, dass man in jedem Fall einen Betriebsrat einsetzen sollte. Die Vorteile überwiegen hier doch ganz eindeutig gegenüber den einzelnen Fällen, in denen Machmissbrauc entsteht. Dass die Lidl-Mitarbeiter da “gerne drauf verzichten” ist auch in meinen Augen kein gutes Zeichen. Bin wirklich mal gespannt, wie lange die dubiose Erfolgsgeschichte des Discounters noch so unbeschadet von allen Skandalen weitergeht.