200 und 500 Euro Scheine müssen grundsätzlich angenommen werden
12. April 2009 von Eric
Viele Geschäfte, Tankstellen oder Restaurants schließen ja zum Ärger des Kunden bestimmte Scheine kategorisch aus. Oft wird dies schon durch ein Schild am Eingang des Geschäfts bzw. an der Zapfsäule bei einer Tankstelle kundgemacht.
Dabei heißt es im §61 des österreichischen Nationalbankgesetzes:
§ 61. (1) Die Oesterreichische Nationalbank ist nach Maßgabe der Genehmigung der EZB berechtigt, auf Euro lautende Banknoten auszugeben. Die von der Oesterreichischen Nationalbank, der EZB und von den nationalen Zentralbanken der anderen an der dritten Stufe der WWU teilnehmenden Mitgliedstaaten ausgegebenen, auf Euro lautenden Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel.
(2) Die in Abs. 1 genannten Banknoten müssen zum vollen Nennwert unbeschränkt angenommen werden, soweit die Verpflichtung nicht in bestimmten Zahlungsmitteln zu erfüllen ist.
Und auch die österreichische Nationalbank selbst bezieht sich auf diese Rechtsnorm. Sie sieht im Ausschluss einzelner Banknotenkategorien einen Widerspruch der im §61 Nationalbankgesetz verankerten unbeschränkten Annahmepflicht.
